Lassalle-Kreis zum Beschluss des Göttinger SPD-Stadtverbands, die Unvereinbarkeit auf alle Studentenverbindungen auszuweiten

LK im WBHAuf der letzten Delegiertenversammlung des Stadtverbands wurde ein Antrag verabschiedet, die gleichzeitige Mitgliedschaft in der SPD und in Studentenverbindungen für unvereinbar zu erklären. Der Lassalle-Kreis weist diese erneuten Unvereinbarkeitsbestrebungen seitens der Göttinger Jusos und des Göttinger SPD-Stadtverbands scharf zurück. Die jüngsten Konflikte in der Göttinger Studentenszene dürfen nach Meinung des Lassalle-Kreises nicht zum Anlass genommen werden, sämtliche Verbindungen über einen Kamm zu scheren, wie dies nun von Göttinger Juso-Seite geschehen ist. Das politische Verhalten der Göttinger Jusos widerspricht auch dem von Thomas Oppermann im Februar dieses Jahres initiierten Dialog zwischen den Göttinger Jusos und der Göttinger Gruppe des Lassalle-Kreises. Ergebnis dieses Dialogs war die Vereinbarung, bestehende Meinungsverschiedenheiten sachlich und fair zu diskutieren, wie es unter Genossinnen und Genossen selbstverständlich sein sollte.

Der vorliegende Antrag „Jetzt aber wirklich – Unvereinbarkeitsbeschluss mit Studentenverbindungen umsetzen und ausweiten“ ist ein unausgegorener Schnellschuss, der viele Fragen aufwirft.

Die Antragsteller fordern eine Umsetzung des Bundesparteitagsbeschlusses vom November 2013 zur Unvereinbarkeit von SPD-Zugehörigkeit und Mitgliedschaft in einer Burschenschaft des Dachverbands „Deutsche Burschenschaft“ „ohne Wenn und Aber“. Es dürfe keine „Rücksichtnahme auf Mandatsträger*innen und andere Parteimitglieder“ geben.

Welche Mandatsträger und Parteimitglieder sollen davon konkret betroffen sein? Wie soll die SPD diese Genossinnen und Genossen eigentlich identifizieren? Wie soll ein parteischädigendes Verhalten nachgewiesen werden? Wie soll die SPD im Falle eines Parteiordnungsverfahrens langjährigen Genossinnen und Genossen Rassismus, Antisemitismus, Revanchismus, Sexismus und seine Homophobie nachweisen?

Der Bundesvorsitzende des Lassalle-Kreises, Florian Boenigk, dazu: „Der Unvereinbarkeitsbeschluss ist nur umsetzbar, wenn SPD-Mitglieder andere SPD-Mitglieder denunzieren und parteiöffentlich an den Pranger stellen. Der Göttinger SPD-Stadtverband sollte sich der langen Parteigeschichte bewusst werden und nicht vergessen, dass zahlreiche SPD-Mitglieder aufgrund von Denunziationen sehr viel Leid auf sich nehmen und manche dies sogar mit ihrem Leben bezahlen mussten. Wir verurteilen jeden Aufruf zur Denunziation als parteischädigend. Seit dem Parteigründer Ferdinand Lassalle waren und sind Verbindungsstudentinnen und -studenten wichtiger Bestandteil der SPD. Das wird auch in Zukunft so sein.“

Ausdrücklich unterstützt der Lassalle-Kreis den Kampf gegen rechtsextremistisches Gedankengut. Die „Neue Rechte“ ist eine Gefahr auch für Verbindungen. Am wirkungsvollsten ist der Kampf gegen rechte Ideologien bei Verbindungen allerdings innerhalb der Korporationsszene. Hier wünscht sich der Lassalle-Kreis mehr Solidarität und Unterstützung seitens der Partei, insbesondere der Jusos.

Der Lassalle-Kreis weist zum wiederholten Male darauf hin, dass es sich bei seinen Mitgliedern ausschließlich um SPD-Mitglieder handelt, die auch in ihren Ortsvereinen, auf allen politischen Ebenen der Partei und außerhalb die sozialdemokratischen Ideen hochhalten und diese auch in ein eher konservatives Milieu tragen. Anstatt die sich daraus bietenden Chancen zu nutzen, ziehen es die Göttinger Jusos vor, in ihrer Politik Rücksicht auf so genannte Bündnispartner zu nehmen, die sich mehrfach als demokratie- und verfassungsfeindliche Gruppierungen bewiesen haben. Eine klare Distanzierung von Gewalt seitens der Jusos sieht anders aus. Der Lassalle-Kreis verurteilt dieses parteischädigende Verhalten aufs Schärfste und fordert eine kritische Selbstreflexion der Göttinger Parteijugend.

Wir wiederholen, dass wir uns auch in Zukunft Gesprächen und Diskussionen nicht verschließen, und laden die Göttinger Jusos sowie den Stadtverband zu einem gemeinsamen Diskurs ein.

(Göttingen, den 25.07.2015)