Georg Diederichs (1900-1983)

Georg Diederichs

geb. am 2. September 1900 in Northeim, gest. am 19. Juni 1983 in Hannover

Niedersächsischer Ministerpräsident

Corps Hercynia Göttingen

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Diederichs„Was kann ich in meiner SPD schon groß werden, ich – ein Sozi mit drei Schmisse ins Jesicht“,[1] antwortete Georg Diederichs 1953 auf die Frage nach seinen politischen Ambitionen. Weil seine Ansichten nicht immer mit denen anderer niedersächsischer Sozialdemokraten wie Kurt Schumacher oder Egon Franke übereinstimmten, blieb ihm eine Kandidatur für den Bundestag versagt.[2] Trotz seiner Verdienste in der Kommunal- und Landespolitik war er Ende der 40er und zu Beginn der 50er Jahre „nur ein Mann im zweiten Glied der Sozialdemokratie. Er passte zu jener Zeit noch nicht in das Bild einer Arbeiterpartei, entsprach nicht dem Typ des ‚Genossen.‘“[3] Erst nach dem Wandel der SPD zur Volkspartei standen ihm die Türen in höhere Ämter offen: 1955 wurde er Vizepräsident des niedersächsischen Landtags, 1957 Sozialminister und 1961 Ministerpräsident als Nachfolger des verstorbenen Hinrich Wilhelm Kopf.

Pharmazie- und VWL-Studium

Nach dem Abitur studierte Diederichs in Göttingen Pharmazie, um später die Ratsapotheke in Northeim zu übernehmen, die seit 1815 im Familienbesitz war. Wie sein Vater und seine Brüder trat er dem Corps Hercynia[4] bei, dessen Senior er später wurde. Anlässlich seines 21. Todestages wurde an seinem Corpshaus eine Gedenktafel für ihn enthüllt.[5] Neunzehn Mensuren hat er gefochten, obwohl nur sechs Pflicht waren, und die dabei erworbenen Schmisse trug er später „wenn auch nicht gerade mit Stolz, so doch mit Würde und Amüsement.“[6] 1924 schloss er das Pharmaziestudium mit dem Staatsexamen ab, danach setzte er das neben Pharmazie begonnene VWL-Studium bis zur Diplomprüfung fort. 1926 übernahm er die Leitung der Apotheke in Northeim. Während seiner Berufstätigkeit schrieb er eine volkswirtschaftliche Dissertation über „Probleme aus der deutschen Krankenversicherung“, mit der er 1929 in Göttingen promoviert wurde.[7] Eigentlich hatte er über das Thema „Gehalt an liberalen Ideen im Parteiprogramm der Deutschen Demokratischen Partei“ promovieren wollen, was ihm sein Doktorvater jedoch verwehrt hatte.[8]

Parteiarbeit. Konzentrationslager. Kriegsende

„Ein Engagement für öffentliche Aufgaben gehörte ... zum Familienerbteil“, wird in seiner Biographie unter Verweis auf die zahlreichen öffentlichen Ehrenämter in der Diederichsschen Familiengeschichte berichtet.[9] Zur Sozialdemokratie fand Georg Diederichs jedoch erst über einen Umweg. Er hatte zwar schon während seiner Apothekerlehre den „Vorwärts“ abonniert, sich aber 1926 zunächst der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) angeschlossen. Wie etliche andere DDP-Mitglieder gehörte er dem „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“ an.[10] 1929 trat er der SPD bei, in der er, wenn auch ohne offizielle Funktion, bald „einen gewissen Einfluss“[11] gewann. Als infolge des Anwachsens der NSDAP Anfang der Dreißiger Jahre die politische Arbeit für die demokratischen Kräfte in Northeim erheblich erschwert wurde[12] und dadurch auch familiäre Spannungen entstanden[13], übergab er auf Drängen der Verwandtschaft die Leitung der Apotheke an einen Verwalter[14] und wurde im pharmazeutischen Außendienst einer Hamburger Firma tätig. Weil er nach dem Parteienverbot 1933 für die Familien emigrierter Sozialdemokraten Geldsammlungen durchgeführt hatte, wurde er 1935 wegen „unerlaubter Parteiweiterführung“ zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Nach der Haftentlassung verbrachte ihn die Gestapo zur Zwangsarbeit in das KZ Esterwegen, wo zur selben Zeit Carl von Ossietzky inhaftiert war.[15] Sein Firmenchef erwirkte nach vier Monaten seine Entlassung und verschaffte ihm eine Position in der Firmenzentrale in Berlin. Nach Kriegsbeginn wurde Diederichs eingezogen und bis 1944 an der Ostfront als Apotheker in einem Lazarettzug eingesetzt. Vor einem weiteren Kriegseinsatz an der Westfront erkrankte er an Diphterie und wurde in einem Lazarett behandelt. Das Kriegsende erlebte er in Schleswig-Holstein, von wo aus er in seine Heimatstadt Northeim entlassen wurde.

Kommunal- und Landespolitik

In Northeim übernahm Diederichs am 1. Oktober 1945 das Amt des Bürgermeisters und im Mai des folgenden Jahres das Amt des Landrats. Nach seiner Nominierung für den ersten, noch von der britischen Besatzungsbehörde ernannten niedersächsischen Landtag, der im Dezember 1946 zusammentrat, legte er sein Amt als Landrat nieder und wurde in der Landespolitik aktiv. Die drängendsten Probleme, die auf Landesebene – wie in allen anderen Ländern – gelöst werden mussten, waren die Unterbringung der zahlreichen Flüchtlinge und die Versorgung der Bevölkerung.[16] Für die erste Wahl des Landtags war ein Wahlgesetz zu beschließen, an dessen Formulierung Diederichs als Mitglied des Wahlrechtsausschuss mitwirkte. Im April 1947 wurde er im Wahlkreis Oberharz-Zellerfeld in den Landtag gewählt; diesen Wahlkreis hat er in allen folgenden Wahlen bis einschließlich 1970 gewonnen. Im neuen, nunmehr gewählten Landtag wurde er Vorsitzender des Ausschusses für innere Verwaltung. In dieser Funktion war er wesentlich an der Gestaltung des niedersächsischen Kommunalwahlrechts beteiligt.[17] Ferner spielte er eine Rolle in der Diskussion um die Bodenreform im neugegründeten Bundesland Niedersachsen.[18]

Parlamentarischer Rat

1948 wurde Diederichs vom Landtag als einer von neun niedersächsischen Abgeordneten in den Parlamentarischen Rat gewählt. Als stellvertretender Vorsitzender des Wahlrechtsausschusses war er führend an der Formulierung des Bundeswahlgesetzes beteiligt.[19] In der Frage nach dem künftigen Wahlsystem bestanden gegensätzliche Vorstellungen. Während die CDU für ein Mehrheitswahlrecht plädierte, zog die SPD ein Verhältniswahlrecht vor. Der nach kontroversen Debatten schließlich verabschiedete Kompromiss „zeigte Diederichs‘ Handschrift und stand ... im Zeichen der immer wieder überzeugend vertretenen Auffassungen des Niedersachsen. Georg Diederichs zielte auf ein Wahlrecht, nach dem im Parlament auch die Minderheiten entsprechend der Zahl ihrer Anhänger vertreten sein sollten.“[20] Nach Einwendungen der Alliierten wurde dieses Wahlgesetz von einer Arbeitsgruppe des Wahlrechtsausschusses überarbeitet. Mit der abschließenden Formulierung wurden Diederichs und sein Kollege Becker (FDP) beauftragt.[21] Der Hauptausschuss des Parlamentarischen Rates beschloss in der Sitzung vom 9. Mai 1949 den Vorschlag eines personalisierten Verhältniswahlrechts, der am folgenden Tag vom Plenum des Parlamentarischen Rates verabschiedet und am 23. Mai 1949 zusammen mit dem Grundgesetz verkündet wurde. In der Debatte des niedersächsischen Landtags drei Tage zuvor nannte Diederichs das Grundgesetz „eine Chance, aus dem Zustand völliger staatlicher Desorganisation wieder herauszukommen.“ [22] Er begrüßte unter anderem die im Grundgesetz beschlossene Abschaffung der Todesstrafe, die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die „Möglichkeit der Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe.“ Den Gewerkschaften bescheinigte er „außerordentliche staatspolitische kluge Haltung“, weil sie „auf eine Verankerung einer ganzen Reihe von sozialpolitischen Forderungen im Grundgesetz verzichtet (haben), um … Kämpfe um diese Dinge vor der Verabschiedung des Gesetzes zu vermeiden.“

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Ministerpräsident

Trotz seiner erfolgreichen Arbeit im Parlamentarischen Rat wurde Diederichs bei der Nominierung der niedersächsischen SPD-Kandidaten für die Bundestagswahlen 1949 und 1953 nicht berücksichtigt.[23] Für ein Jahr übernahm er zunächst das Ressort Kommunalfragen beim SPD-Bezirks Hannover, bevor er 1950 eine Apotheke in Hannover pachtete. [24] Er blieb jedoch Landtagsabgeordneter und war bis 1957 stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender. 1957 wurde er im Kabinett Hellwege II Sozialminister, 1959 wurde er für dieselbe Funktion ins neugebildete Kabinett Kopf V berufen. Nach Kopfs Tod 1961 wählte ihn der Landtag zum neuen Ministerpräsidenten. Er trat damit ein schweres Erbe an, galt sein Vorgänger doch als hemdsärmeliger, leutseliger und skatspielender Landesvater, eine Rolle, die „dem Northeimer Apothekersohn fremd“ [25] war: „Er ist nicht volkstümlich, und er weiß das auch. Und wenn er auch Machiavelli studiert, über den er sogar einmal ein Buch schreiben wollte – zur Macht hat er kein intimes Verhältnis.“ Sein Kabinett Diederichs I bestand aus Ministern der SPD, der FDP und des GB/BHE. Dem nach der Landtagswahl 1963 gebildeten Kabinett Diederichs II gehörten Minister aus der SPD und aus der FDP an.

Konkordat

Mit Diederichs’ Namen ist vor allem das 1965 nach vierjähriger Vorbereitung verabschiedete Niedersächsische Konkordat mit dem Heiligen Stuhl verbunden. Das Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Land Niedersachsen war seit dem Erlass des Schulgesetzes von 1954 gespannt. Über die Frage bekenntnisfreie Gemeinschaftsschule oder Konfessionsschule kam es zu „scharfen Auseinandersetzungen“, die bisweilen „an die Zeiten des Kulturkampfes“ erinnerten.[26] Mit den fünf evangelischen Landeskirchen Niedersachsens hatte die Landesregierung 1955 im Loccumer Vertrag[27] die rechtlichen Beziehungen zwischen Staat und Kirchen einheitlich geregelt, was bei Staatsrechtlern überwiegende Zustimmung gefunden hatte.[28] Die katholische Kirche hatte keine Gespräche über einen solchen Vertrag mit Niedersachsen geführt, weil sie von der Weitergeltung des Reichskonkordats von 1933 ausgegangen war.[29] Von ihrer Seite gab es jedoch erhebliche Einwände gegen das Schulgesetz von 1954. Auf Veranlassung des Heiligen Stuhls hatte die Bundesregierung gegen das Land Niedersachsen geklagt, da das Schulgesetz ihrer Meinung nach gegen die einschlägigen Regelungen des Reichskonkordats verstieß. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 1957, das Reichskonkordat bestehe zwar weiter, aber eine zwangsweise Durchsetzung widerspreche der Kulturhoheit der Länder, weil das Grundgesetz die Schulpolitik „den Ländern als ausschließliche Aufgabe“ zugewiesen habe.[30] Erst durch das 1965 vereinbarte Konkordat wurde die Kontroverse zwischen dem Land und der katholischen Kirche einvernehmlich beendet.[31]

Koalitionen

Die Folge war jedoch der Bruch der Koalition in Hannover, da die FDP das Konkordat ablehnte und deshalb aus der Regierung ausschied.[32] Es kam daraufhin zur großen Koalition und zur Bildung des Kabinetts Diederichs III. Bei der Landtagswahl 1967 wurde die große Koalition bestätigt, was zur Bildung des Kabinetts Diederichs IV führte. Nach der Bildung der sozialliberalen Koalition auf Bundesebene 1969 kam es 1970 zum Ende der großen Koalition in Niedersachsen, weil infolge des Übertritts von drei FDP-Abgeordneten zur CDU und des Parteiaustritts eines SPD-Abgeordneten die SPD ihre Mehrheit im Landtag verloren hatte. Georg Diederichs beendete die Koalition und entließ die CDU-Minister, nachdem die CDU-Fraktion einen aus der NPD-Fraktion ausgetretenen Abgeordneten in ihre Reihen aufgenommen hatte. Die Entlassung der Minister bedurfte jedoch nach § 29 (4) der Niedersächsischen Verfassung der Zustimmung des Landtages, die in der Abstimmung nicht zustande kam. Die CDU kündigte daraufhin einen Misstrauensantrag gegen Diederichs an, zog diesen jedoch zurück, nachdem sich der Landtag auf Neuwahlen geeinigt hatte. Die Wahl führte zu einem Zweiparteienparlament, in dem die SPD über eine Stimme Mehrheit verfügte; neuer Ministerpräsident wurde Alfred Kubel. Diederichs hatte schon im Jahr zuvor seinen Verzicht auf eine weitere Amtszeit als Ministerpräsident erklärt, behielt sein Landtagsmandat jedoch bis 1974.

Diederichs als Regierungschef

Georg Diederichs hatte sich während seines Studiums mit politischer Theorie befasst und sich mit Autoren wie Karl Kautsky und Eduard Bernstein auseinandergesetzt. Von einer Diktatur des Proletariats hielt er nichts. Weder Marxist noch Revisionist sei er, sondern politischer Reformer, so beschrieb er seine politische Position.[33] Seine Politik basierte „auf sittlich-philosophisch begründetem Fundament“.[34] Als Regierungschef bevorzugte er einen Führungsstil des laisser faire, laisser aller, und den Ressortministern sowie seinen Mitarbeitern ließ er Raum für selbstständiges Arbeiten. Statt sich auf Schreibtischarbeit zu beschränken, legte er Wert auf die persönliche Kenntnis lokaler Bedingungen. Während seiner Regierungszeit besuchte er im Verlauf der Kreisbereisungen alle 60 Landkreise und 15 kreisfreien Städte Niedersachsens. Wichtig waren ihm persönliche Kontakte nicht nur zu seinen Parteifreunden, sondern auch zu Mitgliedern der anderen demokratischen Parteien. Beeindruckend war seine Trauerrede im Landtag anlässlich des Todes des Vorsitzenden der CDU-Fraktion Alois Scherf 1965.[35] Bekannt und gefürchtet waren seine Schlagfertigkeit und sein Humor, der den politischen Gegner traf, aber niemals verletzte.[36] Eine Rede der CDU-Abgeordneten Benedix kommentierte er lateinisch mit „Bene dixisti“, und die Erstlingsrede einer SPD-Abgeordneten vom „linken Flügel“ nannte er eine „Erst-links-Rede“.[37] Bei Besichtigungen und Empfängen schlug er Alkoholkonsum aus mit der launigen Bemerkung, sein Quantum Schnaps habe sein Vorgänger Kopf schon für ihn getrunken.[38]

Würdigungen

Anlässlich des 65. Geburtstages von Georg Diederichs schrieb der Vorwärts, „Schorse“ - so nannten ihn seine niedersächsischen Weggefährten - sei „kein Manager der politischen Macht (...). Er ist ein Mann des Ausgleichs (...) und von vielfältigen Neigungen, die von der Vorliebe für Jaspers, Voltaire und Schopenhauer über die modernen Maler bis zur Taubenzucht reichen.“[39] Und  Sigmar Gabriel schrieb in einer Würdigung anlässlich des 100. Geburtstags von Diederichs im Jahr 2000: „Ein studierter Apotheker und promovierter Volkswirt (…), der nach 19 Mensuren drei ‚Schmisse’ im Gesicht hatte und dennoch sozialdemokratischer Ministerpräsident wurde. Ich denke, das ist schon etwas Ungewöhnliches.“[40] Ungewöhnlich vielleicht, aber ein Widerspruch zwischen der Zugehörigkeit zum Corps und seiner SPD-Mitgliedschaft bestand für Georg Diederichs nicht.




[1] Beyer, H. / Müller, K., Der Niedersächsische Landtag in den fünfziger Jahren, Düsseldorf 1988, S. 118.

[2] Vogt, H., Georg Diederichs, Hannover 1978, S. 65; Franke, K., Die niedersächsische SPD-Führung im Wandel der Partei nach 1945, Hildesheim 1980, S. 43 und 88.

[3] Strothmann, D., Der Erstchargierte der SPD, in: DIE ZEIT, 14. Mai 1965, S. 2.

[4] Heute Corps Teutonia-Hercynia. Zur Geschichte des Corps: Gidion, H. et al., Geschichte des Corps Teutonia-Hercynia zu Göttingen 1854 – 1962, Göttingen 1962. 

[6] Vogt, S. 10.

[7] Diederichs, G., Probleme aus der deutschen Krankenversicherung, Diss. Göttingen 1929.

[8] Vogt, S. 11.

[9] AaO. , S. 7.

[10] Die Ortsgruppe Northeim des Reichsbanner wurde 1924 gegründet (Bischof, M., Gründung, Zerschlagung und Wiederaufbau der Northeimer SPD, unveröff. Examensarbeit Göttingen 1974, S. 43f., zit. nach Just, E., 75 Jahre SPD Northeim 1918 – 1993, Northeim 1993, S. 29. - Zum Verhältnis DDP – Reichsbanner s. Kap. VI, 3 in: Rohe, K., Das Reichsbanner Schwarz Rot Gold, Düsseldorf 1966, S. 303 – 313.

[11] Vogt, S. 13.

[12] Vgl. Allen, W. S., „Das haben wir nicht gewollt!“. Die nationalsozialistische Machtergreifung in einer Kleinstadt von 1930 bis 1935, Gütersloh 1966. Northeim wird in dieser Studie unter dem Pseudonym Thalburg beschrieben.

[13] Vogt, S. 13.

[14] Schulz, F., Zwei politische Lebenswege. Die niedersächsischen Ministerpräsidenten Georg Diederichs und Alfred Kubel, Stuttgart 2013, S. 75.

[15] Vogt, S. 15

[16] Vgl. Diederichs, G.. Die Bedeutung des Parlaments und des parlamentarischen Lebens für das Land Niedersachsen, in: Porträt eines Parlaments. Der Niedersächsische Landtag 1947 – 1967, Hannover 1967, S. 9f.

[17] Einzelheiten bei Rudzio, W., Die Neuordnung des Kommunalwesens in der Britischen Zone, Stuttgart 1968, S. 166ff.

[18] Diederichs, G., Der Kampf um die Bodenreform, hrsg. SPD-Bezirk Hannover, Hannover 1948. Vgl. Trittel, G. J., Die Bodenreform in der britischen Zone 1945 – 1949, Stuttgart 1975.

[19] Zur Entstehung des Wahlgesetzes: Lange, E. H. M., Wahlrecht und Innenpolitik. Entstehungsgeschichte und Analyse der Wahlgesetzgebung und Wahlrechtsdiskussion im westlichen Nachkriegsdeutschland 1945 – 1956, Meisenheim 1975, S. 329 – 408.

[20] Notz, G./Wickert, C., Die geglückte Verfassung. Sozialdemokratische Handschrift des Grundgesetzes, Berlin 2009, S. 50.

[21] Lange, S. 383; Parlamentarischer Rat. Verhandlungen des Wahlrechtsausschusses, Bonn 1949, Sitzung vom 5. 5. 1949.

[22] Landtagssitzung am 20. Mai 1949, in: Niedersächsischer Landtag Hannover, Stenographische Berichte, Bd. 3, Erste Wahlperiode, XXI.-XXX Tagungsabschnitt, 50. Bis 72. Sitzung, Sp. 3636 – 3642.

[23] Siehe Anm. 2.

[24] Vogt, S. 66.

[25] Strothmann (Anm. 3), S. 2

[26] Aschoff, H.-G., Die katholische Kirche in Niedersachsen nach 1945, in: Jahrbuch der Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte 91 (1993), S. 227f.

[27] Text in: Listl, J. (Hrsg.), Die Konkordate und Kirchenverträge in der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 2, Berlin 1987, S. 108 – 132. S. auch Otte, H., Die Entstehung des Loccumer Vertrags, in: In Freiheit verbunden. 50 Jahre Loccumer Vertrag, Hannover 2005, S. 23 – 55.

[28] Siehe die Verweise bei Mahrenholz, E. G., Staat und Kirche in Niedersachsen, in: Kulturpolitische Initiativen in Niedersachsen, Hannover 1965, S. 137, Anm. 8.

[29] Vgl. Mahrenholz, S. 114f.

[30] BVerfGE 6, 309 <365>.

[31] Darstellung in: Listl, J. (Hrsg.), Die Konkordate und Kirchenverträge in der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 2, Berlin 1987, S. 1 – 66; sowie: Das Niedersächsische Konkordat, hrsg. vom Bischöflichen Generalvikariat zu Hildesheim, T. 1: Erklärungen, Kommentare und Stellungnahmen, Hildesheim 1965, T. 2: Sein Text und seine Bedeutung, Hildesheim 1966.

[32] S. dazu und zum Folgenden: Münkel, D., Von Hellwege bis Kubel. Niedersachsens politische Geschichte von 1955 bis 1970, in: Geschichte Niedersachsens, Bd. 5, hrsg. von G. Steinwascher, Hannover 2010, S. 714 – 723.

[33] Vogt, S. 12.

[34] Münkel (Anm. 32), S. 710.

[35] Text abgedruckt in: Vogt, S. 161 - 166.

[36] Vogt, S. 67 sowie die Beispiele S. 166ff.

[37] Zitiert nach Vogt, S. 145.

[38] Novak, J., Lachender Landtag, Hannover 1978, S. 32

[39] Scholber, W., Georg Diederichs wird 65 Jahre alt, in: Vorwärts 35/1965, S. 9.

[40] Gabriel, S., Georg Diederichs – ein Mann der ersten Stunde beim Aufbau der Demokratie nach 1945, in: Northeimer Jahrbuch 65 (2000), S. 124 – 131, Zitat auf S. 130.

 

 

 

Quellen und Literatur

Allen, William S., „Das haben wir nicht gewollt!“. Die nationalsozialistische Machtergreifung in einer Kleinstadt von 1930 bis 1935, Gütersloh 1966

Aschoff, Hans-Georg, Die katholische Kirche in Niedersachsen nach 1945, in: Jahrbuch der Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte 91 (1993), S. 211 – 238

Beyer, Helmut / Müller, Klaus, Der niedersächsische Landtag in den fünfziger Jahren. Voraussetzungen, Ablauf, Ergebnisse und Folgen der Landtagswahl 1955, Düsseldorf 1988

Diederichs, Georg,. Die Bedeutung des Parlaments und des parlamentarischen Lebens für das Land Niedersachsen, in: Porträt eines Parlaments. Der Niedersächsische Landtag 1947 – 1967, Hannover 1967, S. 9 - 15

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Gabriel, Sigmar, Georg Diederichs – ein Mann der ersten Stunde beim Aufbau der Demokratie nach 1945, in: Northeimer Jahrbuch 65 (2000), S. 124 – 131

Gidion, Hans et al., Geschichte des Corps Teutonia-Hercynia 1854 – 1962, Göttingen 1962  

Just, Ekkehard, 75 Jahre SPD Northeim 1918 – 1993, Northeim 1993

Lange, Erhard H. M., Wahlrecht und Innenpolitik (= Marburger Abhandlungen zur politischen Wissenschaft, Bd. 26), Meisenheim 1975

Listl, Joseph, Die Konkordate und Kirchenverträge in der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 2, Berlin 1987

Mahrenholz, Ernst-Gottfried, Staat und Kirche. Skizze der Entwicklung ihrer Beziehungen in Niedersachsen, in: Kulturpolitische Initiativen in Niedersachsen, Hannover 1965, S. 113 - 139

Münkel, Daniela, Von Hellwege bis Kubel. Niedersachsens politische Geschichte von 1955 bis 1970, in: Geschichte Niedersachsens, Bd. 5: Von der Weimarer Republik bis zur Wiedervereinigung, hrsg. von Gerd Steinwascher (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen, Bd. 36), Hannover 2010

Das Niedersächsische Konkordat, hrsg. vom Bischöflichen Generalvikariat zu Hildesheim. T. 1: Erklärungen, Kommentare und Stellungnahmen, Hildesheim 1965, T. 2: Sein Text und seine Bedeutung, Hildesheim 1966

Notz, Gisela / Wickert, Christl, Die geglückte Verfassung. Sozialdemokratische Handschrift des Grundgesetzes, o. O. [Berlin] 2009

Novak, Josef, Lachender Landtag, Hannover 1978

Otte, Hans, Die Entstehung des Loccumer Vertrags, in: In Freiheit verbunden. 50 Jahre Loccumer Vertrag, hrsg. von der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Hannover 2005, S. 23 – 55

Porträt eines Parlaments. Der Niedersächsische Landtag 1947-1967, Hrsg. von Richard Lehners, Hannover 1967

Rohe, Karl, Das Reichsbanner Schwarz Rot Gold. Ein Beitrag zur Geschichte und Struktur der politischen Kampfverbände zur Zeit der Weimarer Republik (= Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen  Parteien, Bd. 34), Düsseldorf 1966

Rudzio, Wolfgang, Die Neuordnung des Kommunalwesens in der britischen Zone. Zur Demokratisierung und Dezentralisierung der politischen Struktur. Eine britische Reform und ihr Ausgang (= Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte, Bd. 17), Stuttgart 1968

Scholber, Wolfgang, Georg Diederichs wird 65 Jahre alt, in: Vorwärts, 1. September 1965, S. 2

Schulz, Frauke, Zwei politische Lebenswege. Die niedersächsischen Ministerpräsidenten Georg Diederichs und Alfred Kubel, Stuttgart 2013

Strothmann, Dietrich, Der Erstchargierte der SPD. Vom Paukboden zur Politik: Niedersachsens „sturmfester“ Ministerpräsident Georg Diederichs, in: DIE ZEIT, 14. Mai 1965, S. 2

Trittel, Günter J., Die Bodenreform in der britischen Zone 1945 – 1949 (= Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Bd. 31), Stuttgart 1975

Vogt, Hannah, Georg Diederichs, Hannover 1978

 

 

 

Autor: Manfred Blänkner, Hamburger und Göttinger Wingolf