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Ernst Wilm (1901-1989)
Mitglied der Bekennenden Kirche und Präses der Evangelischen Kirche Westfalens
geb. am 27. August 1901 in Reinswalde, heute Kreis Zary [früher Sorau], gestorben am 1. März 1989 in Lübbecke
Tübinger Wingolf
Julius Ewald Ernst Wilm war eine der prägenden Persönlichkeiten der westfälischen Kirchen-geschichte des zwanzigsten Jahrhunderts. Nach kriegsbedingter Notreifeprüfung 1918 arbeitete er zunächst im landwirtschaftlichen Hilfsdienst in Schaumburg-Lippe. Er studierte anschließend Evangelische Theologie in Bethel, Tübingen – hier trat er 1921 dem Wingolf bei -, Greifs¬wald und Halle. Nach dem Ersten Theologischen Examen war er Vikar in Bethel und Hilfs¬prediger in Mennighüffen, bevor er im Herbst 1926 in Münster die Zweite Theologische Prüfung ablegte. Seine Stationen als Pastor waren Freistatt (1926), Lüdenscheid (1929) und Mennighüffen (1931).
Im Kirchenkampf stand Wilm von Beginn an in den Reihen der Bekennenden Kirche (BK). Ende März 1934 unterstellte sich sein Presbyterium der Westfälischen Bekenntnissynode, nachdem über achtzig Prozent seiner Kirchenmitglieder sich für die BK erklärt hatten. Im August 1937 wurde Wilm vorübergehend inhaftiert. Bei einer Versammlung der westfälischen BK im Dezember 1940 sowie im Silvestergottesdienst 1941 verurteilte Wilm das vom NS-Staat geheimgehaltene Programm der Tötung von „Geisteskranken“. Drei Wochen später wurde er von der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) festgenommen und in das Bielefelder Polizeigefängnis eingeliefert. Am 23. Mai 1942 wurde er ins Konzentrationslager (KZ) Dachau verbracht, aus dem er am 2. Januar 1945 mit der Ankün¬digung seiner Einberufung zur Wehrmacht entlassen wurde. Am 27. April geriet er in sowje¬tische Kriegsgefangenschaft, aus der er Anfang September entlassen wurde.
Nach Kriegsende wurde Wilm rasch in führende Positionen der westfälischen Landeskirche berufen. Seit April 1946 Synodalassessor der Kreissynode Herford, wurde er im November 1948 auf der Westfälischen Provinzialsynode für acht Jahre zum Präses gewählt. 1956 und 1964 wurde er jeweils für weitere acht Jahre im Amt bestätigt. Als Präses war Wilm maß-geblich an der Neuordnung der „Evangelischen Kirche der altpreußischen Union“, die 1953 zur „Evangelischen Kirche der Union“ wurde, beteiligt. Er war Mitglied des Rates, zeitweise Ratsvorsitzender und von 1972 bis 1976 Präses der Synode der Bundesrepublik Deutschland und Westberlins. Der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), des Zusammenschlusses der evangelischen Kirchen, gehörte er lange Jahre an. Von 1957 bis 1973 war er Ratsmitglied der EKD. Neben seiner Tätigkeit im Rahmen der westfälischen Landeskirche und der EKD waren für Wilm besonders die Beziehungen zu den evangelischen Landeskirchen in der DDR von Bedeutung. Sein Engagement für die weltweite Ökumene zeigte sich in zahlreichen Kontakten mit anderen Kirchen; insbesondere ist hier die Herstellung der Beziehungen zur Russisch-orthodoxen Kirche zu nennen. In der „Konferenz Europäischer Kirchen“ war Wilm zeitweise Vorsitzender des Leitungsgremiums.
1971 lehnte Ernst Wilm die Verleihung des Großen Bundesverdienstkreuzes ab mit der Begründung, „wegen ‚kirchlicher Verdienste’ oder wegen eines Dienstes in der Kirche für das Evangelium (könne) kein staatlicher Orden verliehen werden“. In seiner aktiven Dienstzeit hatte Wilm nicht selten den herrschenden politischen Anschauungen widersprochen, sich aber parteipolitisch zurückgehalten. Seit 1969 im Ruhestand, sah sich Wilm nicht länger zu solcher Zurückhaltung veranlasst. Er trat öffentlich für die SPD ein und wurde schließlich 1982 Mitglied der Partei.
Text: Manfred Blänkner
Literaturhinweis:
Ernst Brinkmann: Ernst Wilm (1901 – 1989), in: Jahrbuch für Westfälische Kirchengeschichte 82 (1989), S. 11 – 28.


